Frage zur Vignette: Existiert in der Schweiz eine ähnliche Regelung der Erstattung bei Verlust der Vignette durch Austausch der Frontscheibe wie in Österreich?
Danke für Ihre Frage zum Thema Autoglas. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vignette.ch Falls Sie noch weitere Informationen benötigen erreichen Sie uns unter Tel. 0711-955979-18.
Besteht eine Möglichkeit nach Austausch der Frontscheibe, eine kostenlose Ersatzvignette zu erhalten? Wenn ja, wo ist dieses erhältlich?
Das österreichische Verkehrsministerium hat gemeinsam mit der Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft (ÖASG) ab sofort eine Kulanzregelung für die Kostenerstattung von Autobahnvignetten im Falle eines Windschutzscheibenbruchs entwickelt.
Betroffene Autofahrer erhalten aber nur dann vom ÖASG (Alpenstr. 94, A - 5020 Salzburg) eine kostenlose Ersatz-Jahresvignette, wenn sie erstens eine Kopie der entsprechenden Werkstattrechnung und zweitens den Quittungsabschnitt inklusive der beschädigten Vignette vorlegen können. Eine schriftliche Bestätigung über den Verlust einer Vignette unter Angabe der Seriennummer reicht nach Auskunft des ÖASG dagegen nicht aus.
Doch damit nicht genug. Des Weiteren muss der Betroffene dann ein Formular für den Kostenersatz der neuen Vignette unterschreiben, wenn die eigene Teilkasko-Versicherung die zusätzlichen Kosten für das neue Pickerl nicht übernimmt. Die Antragsformulare "Ersatzvignette" sowie "Kostenersatz" können im Internet unter www.vignette.at abgerufen werden. Einen schnellen und unbürokratischen Tausch übernehmen nach ÖASG-Auskunft aber auch die fünf großen Grenzübergänge in Passau, Kufstein, Salzburg, am Brenner sowie in Nauders.