Ab kommenden Mittwoch tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft.
Am Arbeitsplatz gilt dann für alle Beschäftigten die 3G-Regel, ungeimpfte müssen dann täglich neue Tests vorlegen.
Eine Zusammenfassung liefert dazu der Zentralverband Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für Autohäuser und Kfz-Werkstätten
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Ab Mittwoch gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiter dürfen nur ihren Arbeitsplatz betreten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, täglich einen Test bereitzustellen. Es bleibt aber bei der Pflicht, zweimal wöchentlich Selbsttests anbieten.
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Es reicht auch nicht aus, dass Mitarbeiter zu Hause einen Selbsttest durchführen. Der muss täglich entweder unter Aufsicht im Dienst oder durch eine offizielle Teststation durchgeführt werden.
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Diese Verpflichtungen – Testangebote, tägliche Kontrolle des Impfstatus bzw. Teststatus – muss der Arbeitgeber genau dokumentieren und bei behördlichen Kontrollen vorweisen können. Die Mitarbeiter sind nun verpflichtet, entsprechende Auskunft zu geben. Sollte sich ein Mitarbeiter verweigern, muss er damit rechnen, seinen Anspruch auf Lohn zu verlieren.
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Soweit es für die Überwachungs- und Dokumentationspflicht erforderlich ist, dürfen Arbeitgeber zu diesem Zweck personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit verarbeiten.
Quelle: kfz-Betrieb online /Doris Pfaff