Branchenriese Carglass und ATU
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme nach vertiefter Prüfung im Hauptprüfverfahren freigegeben und der Erwerb umfasst zum größten Teil das Versicherungs- und Großkundengeschäft.
Das Ziel der Partnerschaft zwischen dem Autoglasriesen und ATU ist die komplette Übertragung der Marktposition von ATU auf Carglass. Zum Glasgeschäft von ATU gehören sowohl gesteuerte als auch ungesteuerte Kunden. Bei den gesteuerten Kunden handelt es sich zum einen um gewerbliche Großkunden aus dem Flotten-, Leasing- und Mietwagengeschäft und zum anderen um Versicherungsnehmer, die von ihren Kasko-Versicherungen in Bezug auf die Werkstattbindung direkt zu ATU weitervermittelt werden.
Weiterhin die Möglichkeit von Werkstätten ins Glasgeschäft einzusteigen
Positiv für Kfz-Betriebe ist, dass im Falle eines Glasschadens von ungesteuerten Kunden unabhängig von ihrem Versicherungsstatus den Reparaturbetrieb frei wählen können, so gibt es trotzdem weiterhin die Möglichkeit für Fachbetriebe ins Glasgeschäft mit einzusteigen.
Für das Unternehmen ATU sind die ungesteuerten Kunden in erster Linie von Wichtigkeit in Bezug auf das Drive-in-Geschäft, d.h. die wiederkehrenden Kunden für Reifen-, Wartungs- oder Inspektionsleistungen.
KURZ UND KNAPP:
Folgende Einschränkungen des Kartellamts zur Partnerschaft von Carglass und ATU wurden auferlegt:
Trotz den Einschränkungen freut man sich bei Carglass und ATU über die gemeinsame Partnerschaft, wie es jedoch nach den drei Jahren der Vertragslaufzeit weitergehen soll, bleibt bis heute unbeantwortet.
Redaktion autoglaser.de 25.08.2021
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