…ein Glasschaden kommt selten allein!

Was folgt, ist oftmals ein harter Kampf um’s Geld!

25. Februar 2016

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits mehrfach über das Thema Glasbruchschäden und die Abwicklung mit der Assekuranz.

Was vor vielen Jahren mit handwerklichem Know-how und dem Wälzen von Ersatzteilkatalogen und Stücklisten begann, wird heute ganz bequem und am besten digital abgewickelt.

Nur das handwerkliche Know-how – dafür braucht man auch heute noch Fachleute, die sich auf Autoverglasung spezialisiert haben.



Ist die Scheibe repariert oder getauscht und hat der Geschädigte sein Fahrzeug wieder aus der Werkstatt abgeholt, beginnt oftmals die eigentliche Arbeit, die schlussendlich das Geld in die Kasse fließen lässt.

Handelt es sich bei dem Schaden um einen Kasko-Schaden, kann dieser also mit den Versicherern abgerechnet werden. In den allermeisten Fällen teilt der Versicherungsnehmer der Werkstatt die versicherungsrelevanten Daten mit und tritt die Regulierung des Schadens an die Werkstatt ab.

Dank moderner und innovativer Software-Branchenlösungen kann die Werkstatt auf das Wälzen von Ersatzteilkatalogen und Stücklisten gänzlich verzichten. Die richtige Scheibe aus seinem Glasprogramm gefunden, erhält er mit wenigen Klicks einen vollständigen Glasschadenbeleg, den er mitsamt angeforderter Anhänge, inkl. der vom Versicherungsnehmer unterschriebenen Abtretungserklärung, gleich elegant und natürlich elektronisch an das entsprechende Versicherungsunternehmen versenden kann.

Auf diesen Glasschadenbelegen muss von der Werkstatt nicht nur die Gesamtkalkulation aufgeführt werden, es ist zwingend erforderlich, dass sämtliche Angaben zum Fahrzeug, zur Versicherung und eben auch zum Schaden selbst (u.a. Schadentag, -Hergang und –Ort), der Versicherung mitgeteilt werden. Solche Angaben sind beim elektronischen Belegversand z.T. Pflichtangaben und werden von der Werkstatt bereits bei der Schadenannahme vom Versicherungsnehmer erfragt und erfasst.
Nun, da der Glasschadenbeleg vollständig bei der Versicherung angekommen ist, braucht dort nur reguliert werden – so ist die allgemeine Auffassung!

Immer wieder berichten Werkstätten davon, dass Glasschäden extrem verzögert reguliert werden, obwohl diese sogar vorher von einem Prüfdienstleister geprüft und gemäß den Versicherungsregularien für „OK“ bewertet wurden, hat sich die Werkstatt ja an die original Herstellervorgaben gehalten!

Warum? Es gibt sicher viele Gründe. Über einen Fall, der uns zugetragen wurde, berichten wir nun im Folgenden. Stichprobenartig versendete ein Versicherungsunternehmen zunächst einmal einen detaillierten Fragebogen an den Versicherungsnehmer, auf dem er dann Auskunft geben sollte über exakt diese Angaben, die ja bereits die Werkstatt im Glasschadenbeleg dokumentiert hat. Nämlich Über Angabe zum Fahrzeug, zum Schadenereignis usw.



Meist werden im Zusammenhang mit dem Fragebogen noch Schadenfotos vom Versicherungsnehmer angefordert.
Welcher Geschädigte fertigt denn schon ein Foto von einem Steinschlag an?

Glück hat die Werkstatt, wenn so ein Fragebogen auf Anhieb an die korrekte Adresse des Versicherungsnehmers geschickt wurde. In unserem Fall war das leider nicht so. Der Versicherungsnehmer war inzwischen umgezogen und hat korrekterweise die neue Adresse der Versicherung mitgeteilt. Dort wurde sie auch erfasst, dennoch hat man den Fragebogen, warum auch immer, an seine alte Adresse versandt. Nach weiteren Tagen mahnte also die Versicherung den Fragebogen beim Versicherungsnehmer erneut an und sendete ihm nochmals ein Exemplar zu. Als dieser dann beim Versicherungsnehmer eintraf, hatte dieser große Mühe die geforderten Angaben zu machen. Es vergingen wieder Tage, bis der Versicherungsnehmer nun mit dem Fragebogen in die Werkstatt fuhr. Und dort liegt nun der Fragebogen und auf die Regulierung des Schadens, der von der Werkstatt schnell, sauber und qualitativ hochwertig behoben wurde, wartet der Inhaber bis zum heutigen Tage! Es sind ja nur schlappe zwei Monate in’s Land gezogen!

Voll beabsichtigt werden die Hürden immer größer, der Verwaltungsaufwand enorm und was passiert, wenn der Fragebogen beim Versicherungsnehmer in der Mülltonne landet?

Die Werkstatt ist wieder mal der Leidtragende!
Ein harter Kampf um’s Geld, erreicht mit der Verzögerung der Regulierung durch das Versicherungsunternehmen! In der Summe bringt so eine Verzögerung für die Versicherer richtig Geld.

In diesem Sinne: bleiben Sie dennoch Autoglas Spezialist und werden Sie nicht zum Hürdenläufer für die Assekuranz!

Ihr Redaktionsteam autoglaser.de 25.02.2016 (Martina Weller)

Bildquelle: Fotolia und bührli dataplan glasmatic gmbh

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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