Wer Bezüge für die Vordersitze seines Fahrzeugs kauft

Sitzbezüge in Fahrzeugen müssen sich für Airbags eignen

18. Februar 2025

Wer Bezüge für die Vordersitze seines Fahrzeugs kauft, sollte darauf achten, dass sie sich für die Seiten- und Centerairbags des eigenen Fahrzeugs eignen. Nur dann können sich die Airbags bei einem Unfall richtig entfalten.

Sind die Sitzbezüge nicht auf das Fahrzeug und die Airbags abgestimmt, besteht die Gefahr, dass sie das Öffnen behindern.

TÜV Rheinland: Ungeeignete Sitzbezüge können Seiten- und Centerairbags in Fahrzeugen behindern und die Sicherheit gefährden / Auf Zertifizierung achten / www.tuv.com / Zertifikatsdatenbank: www.certipedia.de

Schnelles Entfalten entscheidend
„Die meisten Fahrzeuge sind serienmäßig mit Seitenairbags ausgestattet, auch Centerairbags sind inzwischen weit verbreitet“, erklärt Bartholomäus Zak, bei TÜV Rheinland für die Prüfung von Airbags verantwortlich. „Entscheidend für die Sicherheit: Wenn ein Seiten- oder Centerairbag auslöst, müssen sich auch die Sitzbezüge öffnen können, beispielsweise durch eine Sollreißnaht. Dagegen können ungeeignete Bezüge die Sicherheit der Insassen gefährden. Denn dann können sich die Airbags bei einem Unfall möglicherweise nicht schnell genug entfalten.“


Prüfung eines Seitenairbags im Labor von TÜV Rheinland: Sitzbezüge müssen für die Airbags des Fahrzeugs geeignet sein, um die Sicherheit bei einem Unfall zu gewährleisten (Foto: Oliver Tjaden/TÜV Rheinland)

Seitenairbags befinden sich bei vielen Modellen in den Sitzlehnen. Bei einem Seitenaufprall entfalten sie sich zwischen der Tür und dem Insassen, um insbesondere den Torso und den Kopf zu schützen. Der Centerairbag befindet sich direkt im Sitz auf der Fahrzeuginnenseite und soll bei einem Seitenaufprall das Verletzungsrisiko durch das Zusammenstoßen der Köpfe von Fahrer und Beifahrer verringern.

Zertifizierung gibt Orientierung
Ob ein Sitzbezug tatsächlich für das eigene Fahrzeug geeignet ist, lässt sich beispielsweise an einer entsprechenden Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland erkennen. Weitere Hinweise liefern die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Montagehinweise der Hersteller. TÜV Rheinland bietet eine entsprechende Zertifizierung von Sitzbezügen an. Bezüge, die TÜV Rheinland zertifiziert hat, lassen sich in der öffentlich zugänglichen Datenbank www.certipedia.de recherchieren. Zertifizierte Bezüge zeigen dabei die Hinweise „Kompatibel mit Seitenairbag“ beziehungsweise „Kompatibel mit Seiten- und Centerairbag“ neben dem Zertifikat von TÜV Rheinland an.

Quelle: TÜV Rheinland

Autor: TÜV Rheinland
Quelle: TÜV Rheinland

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