Sicher unterwegs auf winterlichen Straßen

Autofahren in der kalten Jahreszeit

Eisglatte Straßen, zugeschneite Autos, längere Bremswege – wer auch im Winter mit dem Auto sicher ans Ziel kommen will, muss wissen, worauf es in der kalten Jahreszeit ankommt. Hier die wichtigsten Tipps der Experten von DEKRA.

Winterreifen – Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Autos in Deutschland mit wintertauglichen Reifen unterwegs sein. Das gilt für Fahrten bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als wintertauglich gelten neue Reifen seit 2018 nur noch, wenn sie das Alpine-Symbol „Berg mit Schneeflocke“ tragen. Ältere Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung tragen, sind noch bis September 2024 erlaubt. Ganzjahresreifen können die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Für den echten Wintereinsatz sind aber spezielle Winterreifen die bessere Wahl. Faustregel für die Montage: von Oktober bis Ostern.

Profiltiefe – Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Sommer- wie bei Winterreifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Wer im Winter insbesondere auf verschneiten Straßen aber wirklich sicher fahren will, braucht laut DEKRA mehr Profil, mindestens noch 4 Millimeter sind empfehlenswert. Zum Überprüfen stecken Sie eine Ein-Euro-Münze ins Profil: dann sollte deutlich mehr als der goldfarbene Rand verdeckt sein. In Österreich übrigens sind für Winterreifen im Minimum 4 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben, darunter gilt die Winterreifenpflicht nicht als erfüllt.

Bild: Auch wenn der Gesetzgeber 1,6 Millimeter als Mindestprofiltiefe vorschreibt, empfehlen die DEKRA Experten bei Winterreifen mindestens 4 Millimeter.

Schneeketten – Wer in die Berge fährt, sollte an Schneeketten denken, natürlich passend zur Reifengröße. Aber: Probieren Sie das Aufziehen der Ketten unbedingt zu Hause in Ruhe aus. „Learning by Doing“ im Schneegestöber auf dem Alpenpass ist nicht nur nervig, sondern kann auch gefährlich werden. Wichtig: Steht das Schild „Reifen mit Schneekette auf blauem Grund“ am Straßenrand, müssen Schneeketten aufgezogen werden. Dann jedoch gilt ein Tempolimit von 50 km/h.

Winterzubehör – Eiskratzer, Besen für den Schnee und Anti-Beschlagtuch dürfen im Winter an Bord ebenso wenig fehlen wie Frostschutzmittel als Reserve für die Waschanlage. Dazu gefütterte Arbeitshandschuhe, denn Reifenwechsel oder Kettenmontage funktionieren mit warmen Händen einfach besser. Außerdem eine warme Decke, denn bei einer Panne oder im Mega-Stau im Winter läuft die Heizung im Auto womöglich nicht endlos. Mit etwas Wasser und Notproviant kann man auch längere unfreiwillige Stopps im Auto überbrücken. Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich auch, warmen Tee in der Thermoskanne dabei zu haben.

Vor dem Losfahren – Wichtig: Das ganze Auto muss vor der Fahrt von Schnee und Eis freigeräumt sein, und zwar komplett, nicht nur ein Guckloch. Neben allen Scheiben gehören dazu auch Motorhaube und Dach, sonst kann während der Fahrt urplötzlich die Sicht weg sein. Achtung: Neben Scheinwerfern und anderen Beleuchtungseinrichtungen auch Sensoren und Kameras rund ums Fahrzeug vorsichtig freilegen, nur so können die Assistenzsysteme zuverlässig arbeiten. Ein zugeschneites, nicht lesbares Kennzeichen kann mit einer Verwarnung geahndet werden. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen ist verboten – und es ist Unsinn, denn es schadet der Umwelt, verursacht unnötigen Lärm und bringt nichts fürs Fahren.

Schuhe abklopfen – Klopfen Sie vor dem Einsteigen die Schuhe gut ab. Denn Schnee, den man mit ins Auto schleppt, sorgt für höhere Luftfeuchtigkeit. Dann beschlagen sich die Scheiben leichter und das geht auf Kosten der Sicht. Auch rutscht man mit glatten, schneenassen Schuhen leichter von den Pedalen ab, vor allem beim Bremsen eine gefährliche Sache.

Nicht zu dicht auffahren – Halten Sie auf winterlichen Straßen mehr Abstand als sonst zum vorausfahrenden Fahrzeug. Auf nasser, schnee- oder gar eisglatter Fahrbahn wird der Bremsweg deutlich länger. Bei Tempo 50 hat ein Auto auf trockener Straße bei einer Notbremsung im Schnitt etwa 14 Meter Bremsweg, bei Schnee- oder Eisglätte sind es leicht das Doppelte oder noch mehr, warnt DEKRA. Zudem können sich Schnee und Eis vom Dach eines vorausfahrenden Fahrzeuges lösen. Bei größeren Eisplatten von Lkw-Dächern kann das ungemütlich werden, wenn man nicht genügend Abstand hält.

Brückenglatteis – Auch ohne echten Wintereinbruch sollten Sie auf Brücken, Straßenkuppen, in Unterführungen oder Waldschneisen besonders vorsichtig fahren. Hier kann es stellenweise gefährlich glatt sein, selbst wenn die Fahrbahn ansonsten trocken und griffig ist. Und nehmen Sie Tempolimit-Zeichen mit Zusatzschild „Schneeflocke“ ernst. Das Zusatzzeichen warnt vor der Gefahr unerwarteter Glatteisbildung. Die Tempobegrenzung gilt gerade deshalb auch bei trockener Fahrbahn.

Licht einschalten – An trüben Herbst und Wintertagen sind Autos besser zu erkennen, die auch tagsüber mit Licht fahren. Bei Helligkeit ist auch Tagfahrlicht erlaubt, allerdings reicht es bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit nicht. Dann heißt es: rechtzeitig Abblendlicht einschalten. Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf nicht schon bei schlechter Sicht, sondern nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern aktiviert werden. Bei diesen Sichtverhältnissen gilt generell ein Tempolimit von 50 km/h.

Zugeschneite Schilder – Wichtige Verkehrsschilder müssen nach der gängigen Rechtsprechung auch in überzuckertem Zustand beachtet werden, und zwar, wenn sie eine charakteristische Form haben, wie das achteckige Stoppschild (Zeichen 206) oder das auf der Spitze stehende Dreieck für „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205).

Bild: Verkehrszeichen mit charakteristischer Form gelten auch im zugeschneiten Zustand als erkennbar und müssen beachtet werden.

 

Räumfahrzeuge – In der Nähe von Streu- und Räumfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Denn diese Fahrzeuge dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten. Das Linksüberholen ist nicht grundsätzlich verboten, aufgrund der Straßen- und Wetterverhältnisse sollte jedoch davon Abstand genommen werden.

08.01.2021 Redaktion autoglaser.de

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: DEKRA e.V.

Weitere Ratgeber

Diese Assistenzsysteme sind ab Juli 2024 Pflicht

2024_01_31_v_b_assistenzsysteme_pixabay_autoglaser_de_1200-699

Die EU hat entscheiden: Ab dem 7. Juli 2024 sind einige Fahrassistenzsysteme verpflichtend und zählen...

Von jetzt auf gleich, war aus der Traum!

2024_01_10_v_b_foerderstopp-umweltpraemie_e-mobilitaet_pixabay-autoglaser_de_1200-699

Für den Kauf von neuen Elektroautos gibt es künftig keine staatlichen Zuschüsse mehr. Die Bundesregierung...

EUGH-Urteil zum EU-weit freien Zugriff für Servicebetriebe auf KFZ-Daten

2023_10_16_v_b_autoglaser_de_informiert_1200-699

Rund 30% aller in der EU vorhandenen Fahrzeuge sind heutzutage mit Assistenzsystemen ausgestattet. Tendenz...

Wer zahlt?

2023_08_18_v_b_sturmschaden-auto_pixabay_1200_699

Unwetter und schwere Stürme sind mittlerweile auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Da lohnt es...

Was gilt es zu beachten? Pflichten des Arbeitgebers.

2023_01_30_v_b_unfallverhuetung_pixabay_autoglaser_de_1200-699

Was ist ein Arbeitsunfall (AUn)? Ist es z.B. ein Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter versehentlich mit...