Bessere Sicht, mehr Sicherheit – und trotzdem ein H-Kennzeichen
LED-Licht auf dem aktuellen Stand der Technik statt funzeliger H4-Lampen, und trotzdem ein H-Kennzeichen – für viele klassische Automodelle ist das heute möglich.
"Mit LED-Austausch-Leuchtmitteln, die in den originalen Scheinwerfer eingesetzt werden, spricht nichts dagegen, ein H-Kennzeichen zu erteilen“, sagt Oldtimer-Experte Carsten Bräuer von DEKRA. Komplette Scheinwerfer durch moderne LED-Systeme zu ersetzen, bleibt dagegen in Sachen H-Kennzeichen ein K.O.-Kriterium. So genannte H4-Scheinwerfersysteme wurden vor allem in den 1970er und 1980er Jahren verbaut.
Ein H-Kennzeichen bekommen nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Fahrzeuge, die mehr als 30 Jahre alt sind – vorausgesetzt, sie können von Sachverständigen als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden. Das bedeutet: Das Fahrzeug braucht einen guten Erhaltungszustand und muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit zeitgenössischen Teilen
restauriert sein. „Das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs muss in insgesamt seine Zeit passen“, sagt Bräuer, „Mit einem komplett ausgetauschten Scheinwerfer-System wird dieses Erscheinungsbild deutlich verändert; deshalb können unsere Sachverständigen dann kein positives Gutachten abgeben.“
Anders sieht das mit einem LED-Austauschleuchtmittel aus. Voraussetzung ist, dass die beiden Bauartgenehmigungen von Scheinwerfer und Leuchtmittel zueinander passen. Auskunft darüber geben entsprechende Kompatibilitätslisten. „Entscheidend ist eigentlich nicht das Fahrzeug, sondern der Scheinwerfer – den meisten Fahrzeughaltern ist aber die Bauartgenehmigungsnummer ihres Scheinwerfers natürlich eher nicht bekannt. Deshalb bilden die Listen der Leuchtenhersteller übersichtlich ab, welche Leuchte in der Regel zu welchem Fahrzeugtyp und / oder Scheinwerfer passt“, so der DEKRA Experte.
Beispiel Porsche 944: Mit einem nachgerüsteten LED-Scheinwerfersystem (links) kann das Fahrzeug kein H-Kennzeichen bekommen. Dagegen verändert ein LED-Austauschleuchtmittel, das in den originalen Scheinwerfer eingesetzt wird (rechts), das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht, so dass die Erteilung eines H-Kennzeichens daran nicht scheitern wird.
Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist die Empfehlung für die LED-Leuchtmittel klar. „Was die Ausleuchtung der Fahrbahn angeht, ist der Unterschied gewaltig“, so Bräuer. „Wer mit LED-Licht fährt, sieht viel weiter und mehr Kontrast als mit H4-Lampen. Das liegt daran, dass die so genannte Lichtfarbe dem Tageslicht sehr ähnlich ist. Damit sind die Austausch-Leuchtmittel ein deutlicher Sicherheitsgewinn.“ Hinzu kommt, dass sie durch die geringere Leistungsaufnahme auch die elektrische Infrastruktur wie Kabel und Schalter merklich entlasten – was bei rund 40 bis 50 Jahre alten Fahrzeugen auch einen positiven Effekt im Hinblick auf mögliche Brandgefahren haben kann.
„Natürlich bleibt ein klassisches Fahrzeug auch mit einem nachgerüsteten modernen Scheinwerfersystem für den Straßenverkehr zugelassen, solange die verbauten Teile bauartgenehmigt sind. Für die Erteilung eines H-Kennzeichens sind solche Umbauten aber ein No-Go“, erklärt der DEKRA Oldtimer-Experte.
Die Begutachtung für die Erteilung eines H-Kennzeichens übernehmen spezialisierte Oldtimer-Sachverständige, die es in jeder DEKRA Niederlassung bundesweit gibt.
Informationen Weitere Informationen sowie Kontaktdaten zur Terminvereinbarung
unter www.dekra.de/de/h-kennzeichen.
Die Redaktion smart-repair.de
Quelle: DEKRA e.V. Stuttgart